Welche Unterstützungen gibt es für pflegende Angehörige?

In Österreich leben etwa 130.000 Menschen mit der Form einer demenziellen Beeinträchtigung, wobei die Alzheimer’sche Erkrankung die häufigste Demenzform darstellt. Experten sind sich einig: Aufgrund des Altersanstiegs und der damit verbundenen steigenden Lebenserwartung in der Bevölkerung wird sich diese Zahl bis zum Jahr 2050 voraussichtlich verdoppeln. Aus dem Blickwinkel der Pflege und Betreuung nimmt das Thema Demenz einen besonderen Stellenwert ein, zumal der größte Teil der Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen zu Hause von den Angehörigen versorgt wird. Demenz ist zwar nicht heilbar, Früherkennung ermöglicht es aber den Krankheitsverlauf zu verzögern und zu mildern. Eine qualifizierte Begleitung und Beratung ist wichtig, um Betroffenen und Angehörigen zu helfen. In Verdachtsfällen kann man sich an eine Gedächtnisambulanz oder an medizinisches Fachpersonal für Neurologie wenden. Zudem gibt es in den Bundesländern regionale Beratungs- und Hilfsangebote.

Unterstützungsangebote bei Demenz

Die Pflege und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen (demenziell beeinträchtigten) Menschen ist heute keine Ausnahmeerscheinung mehr, sondern ein zentrales Thema in der österreichischen Sozialpolitik. Nicht nur pflegebedürftige Menschen, sondern gerade auch deren pflegende Angehörige benötigen Unterstützung, da sie je nach Gesundheits-, Lebens- oder Familiensituation oftmals große Belastungen auf sich nehmen und einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten. In diesem Zusammenhang unterstützt das Sozialministerium bei der Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern mit demenziellen Beeinträchtigungen durch verschiedene Maßnahmen.

Pflegegeld – Erschwerniszuschlag

Bei der Einstufung des Pflegegeldes wird mit dem Erschwerniszuschlag der besonders belastenden Pflege von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen Rechnung getragen. Die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit und der Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer dabei, Pflege und Beruf zu bewältigen. Bei der Feststellung des Pflegebedarfs wird ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt, mit dem Ziel, den Mehraufwand, der durch die erschwerte Pflegesituation eintritt, pauschal abzugelten. Dieser Zuschlag erfolgt in Höhe von 25 Stunden pro Monat.

Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Pflegekarenzgeld

Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurden im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgessetz die Instrumente Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit geschaffen. Während dieser Zeit gibt es einen Motivkündigungsschutz, einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegeperson. Bei nachweislich demenziell beeinträchtigten Pflegebedürftigen ist eine Pflegekarenzvereinbarung bereits ab Pflegegeld der Stufe 1 (generell ab Stufe 3) möglich.

Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege vorübergehend verhindert sind, gibt es von Seiten des Bundes einen Zuschuss. Dieser ist als Beitrag zur Abdeckung von Kosten zu verstehen, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von professioneller oder privater Ersatzpflege entstehen. Bei einer nachweislich demenziellen Beeinträchtigung ist dies bereits ab Pflegegeld der Stufe 1 möglich (generell ab Stufe 3). Darüber hinaus wurden zur Verbesserung der Situation die bisherigen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger seit dem 1. Jänner 2017 dahingehend geändert, dass die jährlichen Höchstzuwendungen für pflegende Angehörige von demenziell beeinträchtigten Personen in sämtlichen Stufen um jeweils 300 Euro angehoben wurden. Sie betragen demnach bei der Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegelds der Stufen 1, 2 oder 3 1.500 Euro, der Stufe 4 1.700 Euro, der Stufe 5 1.900 Euro, der Stufe 6 2.300 Euro und der Stufe 7 2.500 Euro. 

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege 

Demenz betrifft die ganze Familie, da der Großteil der Betroffenen zu Hause betreut wird. Die Betreuung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen ist psychisch und physisch besonders belastend für pflegende Angehörige. Auf Wunsch bietet das Sozialministerium im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege einen kostenlosen Hausbesuch zur Beratung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen an. Darüber hinaus können Angehörige, die sich aufgrund der Pflegesituation psychisch belastet fühlen zudem ein kostenloses psychologisches Angehörigengespräch beanspruchen. Eine Anmeldung für die kostenlosen Angebote ist beim Kompetenzzentrum „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ unter der Telefonnummer 01/797 06 – 2705 möglich.

Bild: Shutterstock/Robert Kneschke

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