24-Stunden-Betreuung auf einen Blick

Die 24-Stunden-Betreuung hat sich als bedeutsames Instrumentarium im Rahmen der Pflege daheim etabliert. Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung hat das Sozialministerium ein Förderungsmodell entwickelt, mit dem Betreuungsleistungen an pflege- und betreuungsbedürftige Personen (aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung) gefördert werden können. Dieses seit dem Jahr 2007 bestehende Modell der Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten wird von den betroffenen Menschen sehr gut angenommen. 

Ziel der Unterstützungsleistung: 

• Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung
• Sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Betreuung zu Hause 

• Verbleib im gewohnten Umfeld
• Finanzielle Unterstützung 

Höhe der finanziellen Zuwendung: 

  • Unselbständige Betreuungskräfte: € 550 bzw. € 1.100 monatlich 
  • Selbständige Betreuungskräfte: € 275 bzw. € 550 monatlich 
  • Auszahlung 12 mal jährlich 

Als Voraussetzungen für die Förderung gelten: 

• Notwendigkeit einer bis zu 24-Stunden-Betreuung 

• Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 

•Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses nach den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes

• Einkommensgrenze: das Einkommen der pflegebedürftigen Person darf € 2.500 netto pro Monat nicht überschreiten; diese Einkommensgrenze erhöht sich für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n 

• Pflichtversicherung der Betreuungskraft 

• Qualitätserfordernis der Betreuungskraft 

• Theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen jener eines/r Heimhelfers/in entspricht, oder 

• Durchführung der sachgerechten Betreuung der pflegebedürftigen Person seit mindestens sechs Monaten, oder
• Verfügung über eine delegierte Befugnis zu pflegerischen/ärztlichen Tätigkeiten 

Seit dem Jahr 2001 werden im Auftrag des Sozialministeriums durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Rahmen der „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ Pflegegeldbezieher und Pflegegeldbezieherinnen, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, von diplomierten Pflegefachkräften – die über ein spezifisches Wissen über die extramurale Pflege und eine hohe Beratungskompetenz verfügen – besucht. Bei diesen Hausbesuchen wird die konkrete Betreuungssituation mittels eines standardisierten Situationsberichtes erfasst. 

Foto: Shutterstock/OHishiapply

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